Berufsbild Amtstierarzt
Vorbemerkung:
Wenn im Folgenden Begriffe wie „der Amtstierarzt“ „der Koordinator“ etc. und damit die maskuline Form verwendet werden, müsste es selbstverständlich vollständig „die Amtstierärztin/der Amtstierarzt“ etc. heißen. Nur der einfacheren Lesbarkeit wegen wird die einfache maskuline Form verwendet. Gemeint sind aus der Sicht des Landesverbands der beamteten Tierärzte Bayerns e.V. alle Kolleginnen und Kollegen, die hauptberuflich in allen Ebenen der bayerischen Veterinärverwaltung (inkl. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) tätig sind.
Leitbild des Amtstierarztes der Zukunft
I. Präambel:
Der amtstierärztliche Dienst hat sich im letzten Jahrzehnt rasant gewandelt. Während sich in früheren Zeiten die Tätigkeit des Amtstierarztes nahezu ausschließlich im fachlichen Bereich abspielte, ist sie in der Gegenwart zu einem ganz erheblichen Ausmaß von über das Fachliche hinausgehenden, teils gesamtgesellschaftlichen, auch politischen Gegebenheiten und Überlegungen beeinflusst.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, in diesem gewandelten Umfeld ein Berufsbild des Amtstierarztes zu definieren, das, losgelöst von der derzeitigen Berufssituation, der absehbaren Zukunft gerecht wird.
Ein weiterer Schritt wird sein, festzustellen, inwieweit dieses Berufsbild konsensfähig ist. Wir wollen damit den jetzigen und zukünftigen Kollegen eine Orientierung bieten, welche Position sie in der Gesellschaft einnehmen, die auch nach Krisen und Tagesaktualitäten Gültigkeit hat.
Das ideale Berufsbild lässt sich in folgenden Unterpunkten skizzieren:
II. Leitbild
Wir verstehen uns als
1. Leiter/Koordinatoren für grundsätzlich alle Aufgaben, die im 2. Teil III. Abschnitt des GDVG formuliert sind, in Zusammenarbeit mit dem Vollzug der jeweiligen Behörde.
Diese Leitung umfasst den Einsatz des in diesem Bereich tätigen Personals, wie Veterinärassistenten, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Tierärzte und
Fachassistenten; gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss ausreichend und entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal in geeigneten Organisationsstrukturen und Ausrüstung zur Verfügung stehen.
Dieser Führungsanspruch begründet sich durch eine akademisch/naturwissenschaftliche Ausbildung, die durch eine zusätzliche Ausbildung im Verwaltungshandeln erweitert wurde.
2. Kontrolleure, die durch Vor-Ort-Kontrollen, aber auch durch Information und Beratung im Vorfeld des verwaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Handeln die Bürger zu rechtskonformem Verhalten bewegen, um dadurch die Ziele des Gesundheits- und Verbraucherschutzes zu erreichen.
3. Tierärzte, die als wissenschaftliche Sachverständige ihr einschlägiges Wissen einbringen.
4. Beamte, die dem Recht verpflichtet sind und für eine effiziente Verwaltung sorgen. Dies beinhaltet auch, für absehbare Krisen wirkungsvolle Vorsorge zu treffen.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ermöglichen wir das Handeln der
Wirtschaftsbeteiligten.
III. Realisierung
Wir wollen dies erreichen durch
1. Fort- und Ausbildungsmaßnahmen in den fachlichen Disziplinen, aber insbesondere auch für die überfachlichen Qualifikationen wie Führungsbefähigung und Verwaltungshandeln.
2. Eine Personalentwicklung und Personalplanung, die die Einzelnen gezielt auf Positionen und Aufgaben vorbereitet und sie mit den verschiedenen Ebenen des amtstierärztlichen Dienstes vertraut macht.
3. Eingebundensein in Strukturen, die für die Krisenbewältigung zur Verfügung stehen.
4. Bedarfsgerechte Personalrekrutierung; der Bedarf an Kontrollpersonal wird durch eine risikoorientierte Bewertung der zu kontrollierenden Betriebe festgestellt.
Detail - Erläuterungen:
Zu II.
II. 1. Leiter / Koordinatoren
Mit dieser Aufgabenumschreibung, die neben unseren klassischen Aufgaben wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz im Weiteren auch den ganzen Umfang des EU-Hygienepakets beinhaltet, wird ein grundsätzlicher Führungsanspruch für die fachliche Seite dieses Bereichs begründet. Zur Durchsetzung der Vorschriften erfolgt die Zusammenarbeit (in bewährter Weise) mit dem für den juristischen Vollzug zuständigen Bereich der jeweiligen Dienststelle.
Im Bedarfsfall setzt der vor Ort zuständige Amtstierarzt Spezialisten, wie die Kollegen der Spezialeinheit des LGL, ein, die mit sachverständigen Gutachten der zuständigen Behörde zuarbeiten.
II. 2. Kontrolleure
Die Erreichung des Ziels, die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Klientel (wie Lebensmittelunternehmer, Landwirte, Nutz- und Heimtierhalter, praktizierende Tierärzte), sollte in auf den jeweiligen Vorgang angepasster Weise erfolgen. Eine wichtige Maxime für das Handeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Vor-Ort-Kontrollen mit Mängelfeststellungen; diese Kontrollen können erforderlichenfalls auch investigativen Charakter haben.
Enge Abstimmung mit dem juristischen Vollzug über die jeweils einzuleitenden Abhilfemaßnahmen; diese Abstimmung sollte im Bewusstsein einer gemeinsamen Zuständigkeit/Verantwortung erfolgen.
Insbesondere im Vorfeld von Kontrollen, die Beteiligung an der Information und Beratung der zu kontrollierenden Klientel, wobei es zu keiner Verlagerung der Verantwortung des Betriebes/Bürgers auf den Kontrolleur kommen darf.
II. 3. Tierärzte
Die Ausbildung an der Universität sollte die angehenden Tierärzte mit dem ganzen Aufgabenspektrum des Amtstierarztes vertraut machen. Die nachfolgende Ausbildung im öffentlichen Dienst sollte insbesondere den Berufsanfängern ein, wenn auch zeitlich befristetes, Tätigwerden auf den verschiedenen Ebenen der Veterinärverwaltung, also im Landratsamt, in der Regierung, im Ministerium und im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ermöglichen.
Die Weiterbildung und Spezialisierung im Fachlichen sollte für genügend Spezialisten in den jeweiligen Bereichen sorgen, die auf Grund ihrer Berufserfahrung und Weiterbildung für besonders gelagerte Problemfälle zur Verfügung stehen.
II. 4. Beamter
Das Personal wird unter Berücksichtigung der Qualifikation effizient eingesetzt. Moderne Kommunikationsmedien werden zweckdienlich in Verwaltungsabläufe eingebunden.
Zu III.
III.1. Fort- und Ausbildungsmaßnahmen
Beginnend mit der Ausbildung an der Universität werden alle für den Beruf erforderlichen Kenntnisse vermittelt und durch Fort- und Ausbildungen auf einem aktuellen Stand gehalten.
III.2. Personalentwicklung und Personalplanung
Ideal wäre, wenn eine zentrale Personalstelle diese Aufgabe übernimmt. Diese müsste auch lenkend tätig werden um beispielsweise hinsichtlich der erforderlichen Spezialisierungen für genügend ausgebildetes Personal zu sorgen.
III.3. Strukturen für die Krisenbewältigung
Die Amtstierärzte ermitteln für denkbare Krisensituationen insbesondere in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung und Lebensmittelsicherheit den Bedarf an Krisenreaktionskräften und –mitteln und bringen diese Thematik im Rahmen der Katastrophenschutzorganisation ein.
Der Führung des Katastrophenschutzes sind die Erfordernisse aus dem Veterinärbereich und die Besonderheiten derartiger Krisenfälle bekannt.
III.4. Bedarfsgerechte Personalrekrutierung
Das Vorhandensein von ausreichendem und qualifiziertem Personal ist eine Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung. Dieses Erfordernis ist insbesondere in der VO (EG) 882/2004 und der AVV-RüB gesetzlich festgelegt.


