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Ziele der Veterinärverwaltung: was sind unsere gesetzlich vorgegebenen Aufgaben?

Als Grundlage für eine sachliche Diskussion sollen die Ziele und Ansprüche an die Arbeit der Veterinärämter in den einzelnen übergreifenden Aufgabenbereichen kurz definiert werden:

 

Tiergesundheit:

  • Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen,

  • Schutz der Tierbestände vor Tierseuchen

  • Schutz der Bevölkerung bei Zoonosen

Tierschutz:

  • das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen.

  • Die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorschriften prüfen.

  • Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben aufdecken und die Ahndung veranlassen

Verbraucherschutz:

  • bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen,

  • beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor Täuschung zu schützen

Tierarzneimittel:

  • Im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen.

  • Verbraucherschutz: Vermeidung von Arzneimittel-Rückständen und Rückständen von verbotenen Stoffen.

Konditionalität:

  • sich zu vergewissern, dass die durch die EU-Fonds finanzierten Maßnahmen rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind;

  • einen wirksamen Schutz vor Betrug insbesondere in Bereichen mit einem höheren Betrugsrisiko sicherzustellen, der für eine abschreckende Wirkung sorgt und bei dem den Kosten und dem Nutzen sowie der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen Rechnung getragen wird;

  • Unregelmäßigkeiten und Betrug vorzubeugen, aufzudecken und entsprechende Korrekturmaßnahmen zu treffen;

  • gemäß dem Unionsrecht oder in Ermangelung solcher Vorschriften gemäß dem nationalen Recht wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen zu verhängen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten; 

Tierische Nebenprodukte/Tierkörperbeseitigung:

  • die Risiken durch tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, die sich aus diesen Produkten für die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben, sollen verhindert beziehungsweise möglichst geringgehalten werden

  • die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette soll vor den Risiken durch tierische Nebenprodukte und ihren Folgeprodukten geschützt werden

Welche Voraussetzungen braucht es, damit diese Ziele in effektiver Weise unter Beachtung der rechtsstaatlichen und verwaltungsrechtlichen Prinzipien auch erreicht werden können:

  • klare organisatorische Strukturen mit klaren Zuständigkeiten

  • die unabhängige Stellung des Fachpersonals

  • eine Personalausstattung, die der Aufgabenstellung und -menge angemessen ist (Personalbemessung!)

  • ein Personalpuffer (mobile Reserve) für Ausfälle und Schwerpunkteinsätze

  • gute Aus- und Fortbildung

  • gute Ausstattung mit EDV-Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln einschl. Dienstwägen für Außendienst, Kommunikationsmitteln einschl. mobiler EDV

  • integrierte Kontrolleinheiten: Veterinäre + Veterinärassistenten + Lebensmittel überwacher + Vollzug

  • ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Verwaltungspersonal

  • eine einheitliche Fachaufsicht mit Abgrenzung zum QM-Auditsystem

  • eine personell und apparativ gut aufgestellte Untersuchungseinrichtung (LGL), die auch als wissenschaftliche Begleitung dient, mit mobil einsetzbaren Spezialisten in den einzelnen Aufgabenbereichen